Zuschreibung
Eine Zuschreibung, auch als Wertaufholung
bezeichnet, ist die Erhöhung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes.
Eine Zuschreibung kann entweder vorgenommen werden, um eine Wertzunahme des
Vermögensgegenstandes abzubilden oder um eine zu hohe Abschreibung
vergangener Perioden zu korrigieren.
.Die Wertaufholung
ist eine Form der Zuschreibung. Hierbei handelt es sich um das Rückgängigmachen
früherer außerplanmäßiger Abschreibungen, um den Wertverlust (teilweise) wieder
aufzuholen. Anders als bei der Wertaufstockung, wird die Obergrenze der
Aufholung bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
durch die Anschaffungskosten und Herstellungskosten und bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen durch die fortgeschriebenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten bestimmt.